Investitionsprämie mit bis zu 14% Zuschuss

Um die österreichische Wirtschaft in Folge der Corona-Krise zu unterstützen, hat die Bundesregierung mit der aws Investitionsprämie ein neues Förderungsprogramm konzipiert, welches ein Anreiz für Unternehmensinvestitionen schafft und damit einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung von Betriebstätten, die Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätze und die Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Österreich leistet.   

Eckdaten zur Förderung:

  • Antragstellung ab 01.09.2020 bis 28.02.2021 via aws Fördermanager
  • Die Prämie ist für Investitionen, die ab 1. August 2020 getätigt wurden, auch noch rückwirkend beantragbar. Mit den Investitionen darf nicht vor dem 01.08.2020 begonnen worden sein.
  • Gefördert werden Neuinvestitionen mit 14% der förderfähigen Investitionskosten
  • Gefördert werden netzgekoppelte Photovoltaik-Anlagen auf Gebäuden und Freiflächen sowie Stromspeicher (Betriebsgebäude). 
  • Auch neue Photovoltaikanlagen und Stromspeicher in der Landwirtschaft sind unter den gelten Bedingungen förderbar.
  • Hinsichtlich der Größe der Anlagen gibt es keine Vorgaben oder Beschränkungen.
  • Das minimale förderbare Investitionsvolumen pro Antrag ist EUR 5.000 ohne USt.
  • Das maximale förderbare Investitionsvolumen ist EUR 50 Mio. ohne USt. pro Unternehmen
  • Förderungswerber können sowohl bestehende als auch neugegründete Unternehmen aller Branchen und aller Größen sein.
  • Die Prämie ist mit der Tarif- und Investitionsförderung der OeMAG kombinierbar.
  • Sowohl bei der OeMAG Förderung als auch bei der aws Prämie wir die Förderung/Prämie anhand der gesamten Investitionskosten berechnet. 
  • Das aws Programm fällt nicht in den Anwendungsbereich des EU-Beihilfenrechts – daraus folgt, dass Kombinationen mit anderen Förderungsinstrumenten zulässig sind und nicht als Kumulierung im Sinne des Beihilfenrechts zu sehen sind.
  • Investitionsgüter mit einer Mietkauf-Option: Die Investitionen in das abnutzbare Anlagevermögen mit der Finanzierungsform Mietkauf sind nur dann möglich, wenn die Aktivierung beim antragstellenden Unternehmen vorgenommen werden. Der Zuschuss bemisst sich an der Höhe der Aktivierung.
  • Leasingfinanzierte Anlagen: Leasingfinanzierte Investitionen sind abhängig von der Form des Leasings dort förderbar, wo das Leasinggut aktiviert wird.

Laut Auskunft des Bundesministerium Digitalisierung und Wirtschaftsstandort – werden im Bedarfsfall die Mittel von EUR 1 Milliarde für die Investitionsprämie durch eine Gesetzesänderung aufgestockt. Anträge, die im Betrachtungszeitraum zwischen 1. September 2020 und 28. Februar 2021 eingebracht werden, sind aufgrund der beihilferechtlichen Konstruktion als allgemeine Maßnahme jedenfalls zu bedienen.

Abwicklung:

Das Förderprogramm wird über die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) abgewickelt. Das Antragsformular kann nur online ausgefüllt werden. Die Antragstellung können wir leider nicht für Sie übernehmen (vor allem auch deswegen, weil für mehrere Projekte eingereicht werden kann).

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