Die bestehenden Photovoltaik Förderunges des Klima- und Energiefonds wurden aufgestockt und ausgeweitet.
Ab heute sind alle Details zur Förderung bekannt, über die wir Sie informieren möchten. Die neue Förderrichtlinie ist ab sofort gültig und Anträge können auch ab sofort gestellt werden.
Alle Informationen im Detail finden Sie im Leitfaden Photovoltaik Anlagen 2020 – 2022 bzw. auf der Förderhomepage www.pv.klimafonds.gv.at
Die wesentlichen Änderungen im Überblick
- Anhebung der Fördergrenze von 5 kWp auf 50 kWp (es gibt keine Beschränkung hinsichtlich der Größe der PV-Anlage, gefördert werden allerdings maximal 50 kWp)
- Anhebung des aktuellen Förderbudgets um weitere 20 Millionen Euro
- Einmaliger Investitionskostenzuschuss
- Der Fördersatz bleibt bis 10 kW unverändert (250 Euro/kW) und variiert dann größenabhängig
Es gelten folgende Förderpauschalen
- 250 Euro/kWp für 0 bis 10 kWp
- 200 Euro/kWp für jedes weitere kWp zwischen > 10–20 kWp
- 150 Euro/kWp für jedes weitere kWp > 20 kWp bis 50 kWp
- Für gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlagen gibt es einen Bonus in der Höhe von zusätzlich 100 Euro/kWp
Beispiel: Eine Anlage mit 12 kWp Leistung erhält damit 10 x 250 Euro + 2 x 200 Euro = 2.900 Euro an Förderung
Ihr Weg zur Förderung bei Kleinanlagen (bis 5 kWp)
- Planen Sie Ihre Anlage in Ruhe mit einem professionellen Fachbetrieb und holen Sie sich bei Ihrem Netzbetreiber einen Zählpunkt.
- Schritt 1 – Registrierung: Mit der Registrierung erhalten Sie die Bestätigung, dass das Fördergeld für Ihre Anlage 12 Wochen lang reserviert ist.
- Errichtung der Anlage: Wird die Anlage nicht innerhalb der 12 Wochen nach der Registrierung abgerechnet, erlischt der Anspruch auf Förderung für dieses Jahr.
- Schritt 2 – Antragstellung: Zu diesem Zeitpunkt muss die Anlage bereits fertig installiert und abgerechnet sein. Der konkrete Förderantrag wird online mit allen notwendigen Unterlagen übermittelt.
Vereinbaren Sie gleich jetzt ein kostenloses unverbindliches Beratungsgespräch und lassen Sie die Sonne für sich arbeiten …