Die OeMAG Förderung in Form eines Investitionszuschusses für die Errichtung und Erweiterung von Photovoltaik-Anlagen und Stromspeicher wird weiter fortgesetzt. In den Jahren 2020, 2021 und 2022 steht ein jährliches Kontingent in Höhe von € 36 Millionen zur Verfügung, wobei vorrangig € 24 Millionen für die Errichtung bzw. Erweiterung von Photovoltaikanlagen vorgesehen sind. Bitte beachten Sie, dass das Bestelldatum jedenfalls nach der Antragstellung liegen muss.
Nähere Informationen zu Antragstellung und alle Förderrichtlinien für die Gewährung von Investitionszuschüssen und Tarifförderung für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher finden Sie auf der Website der OeMAG.
Eckdaten der Förderung:
- Ab dem 16. Februar 2021, 17:00 Uhr können Anträge eingebracht werden.
- Die Reihung der Anträge erfolgt wie gehabt nach dem „first come-first serve“ Prinzip
- Auch neu errichtete Photovoltaik-Anlagen mit einem Stromspeicher können gefördert werden. Hierbei handelt es sich um zwei eigenständige Förderprojekte, die getrennt eingereicht werden müssen.
- Der Investitionszuschuss beträgt für
- Photovoltaik-Anlagen
- max. € 250 pro kWp bei Anlagen bis 100 kWp bzw. max. 30% der Investitionskosten
- max. € 200 pro kWp bei Anlagen 100-500 kWp bzw. max. 30% der Investitionskosten
- Stromspeicher
- max. € 200 pro kWh bei Stromspeicher bis 50 kWh bzw. max. 30% der Investitionskosten , wobei
- die Speicherkapazität mindestens 0,5 kWh pro kWp installierte Engpassleistung betragen muss.
- Photovoltaik-Anlagen
Die Antragstellung:
Die Antragsstellung beginnt am 16. Februar 2021 ab 17:00 Uhr und ist ausschließlich online über die Homepage der >> OeMAG << möglich. Nähere Informationen über das Prozedere der Antragstellung können Sie auch dem Leitfaden entnehmen.
Die Tarifförderung:
- Seit dem 12. Jänner 2021, 17:00 Uhr können Anträge eingebracht werden
- In der ersten Woche nach Förderstart werden die Anträge, wie bisher auch, nach Eigenversorgungsanteilgereiht. Erst ab dem 20. Jänner wird nach dem First Come – First Serve gereiht. Die Anragstellung erfolgt wieder online, wie gewohnt in zwei Schritten.
- Die Höhe der Tarifförderung beträgt 7,06 Cent/kWh bei 13 Jahre Förderlaufzeit
- Nähere Informationen über das Prozedere der Antragstellung können Sie auch dem Leitfaden entnehmen.